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Die
Aufhebung der bayerischen Klöster in
den Jahren 1802 und 1803 bedeutete auch
die Auflösung der Klosterbibliotheken.
Eine Kommission unter der Leitung von
Johann Christoph von Aretin sollte die
für die Hofbibliothek und die Universitätsbibliothek
brauchbaren Werke aussuchen. In Altbayern
nahm die Kommission im März 1803 die
Arbeit auf. Sie bereiste bis November
1803 insgesamt 69 Klöster. Nach festgelegten
Kriterien wurde der Buchbestand der
Klöster untersucht. Die Handschriften,
deren unersetzlichen Wert auch die Aufhebungskommissare
kannten, waren in der Regel für die
Hofbibliothek, dier spätere Bayerische
Staatsbibliothek, bestimmt. Auch alle
gedruckten Werke, von denen nur ein
Exemplar vorlag, sollten in die Hofbibliothek
gebracht werden. Doppelexemplare waren
für die Universitätsbibliothek vorgesehen.
So wurden aus dem Kloster Tegernsee
rund 1500 Bände Manuskripte für die
Hofbibliothek ausgewählt und aus dem
Kloster Benediktbeuern 600 Handschriften.
Aus der Pollinger Bibliothek kamen über
600 Handschriften und 20.000 Druckwerke
nach München. Um 1800 waren in der Hofbibliothek
etwa 2000 Handschriften vorhanden gewesen.
Diese Zahl wuchs bis zur Mitte des 19.
Jahrhunderts auf 22000 Handschriften
an. In Franken lief aufgrund der historischen
und politischen Gegebenheiten die Säkularisation
anders ab. Die Mehrzahl der Handschriften
und Drucke der fränkischen Klöster blieb
in der Region. Sie werden in den Universitätsbibliotheken
von Würzburg und Bamberg aufbewahrt.
Die meisten Bibliotheken der schwäbischen
Reichsstifte wurden zerrissen. Ihre
Bestände verteilen sich auf die Staats-
und Stadtbibliothek Augsburg, die Studienbibliothek
Dillingen und in geringem Umfang auf
die Bayerische Staatsbibliothek München.
Die Bibliotheken der schwäbischen Klöster,
die standesherrlichen Familien zugesprochen
wurden, befinden sich heute größtenteils
in staatlichem Besitz.
Die Erschließung der in die staatlichen
Bibliotheken geströmten Büchermassen
war in den ersten Jahrzehnten des 19.
Jahrhunderts die vordringlichste Aufgabe.
In dieser „Goldgräberzeit der Geisteswissenschaften“
(Dieter Kudorfer) kamen entscheidende
Impulse aus dieser Arbeit für die Wissenschaft.
Eines der berühmtesten Beispiele sind
die 1847 von Johann Andreas Schmeller
erstmals herausgegebenen „Carmina burana“,
die Johann Christoph von Aretin 1803
in Benediktbeuern entdeckt hatte. Aber
auch die zahlreichen naturwissenschaftlichen
Werke, die aus den Klöstern nach München
gebracht wurden, wie etwa Euklids „Elementa“
in einer Handschrift des 15. Jahrhunderts
aus dem Kloster Polling, zählen hierher.
Die in unserem Projekt gezeigten Handschriften
deuten die große Bandbreite der Handschriftenüberlieferung
aus klösterlichem Besitz an. Sie zeigen
die Rolle der Klöster als Schöpfer und
Bewahrer von Kulturgut: Die in den Klöstern
selbst angefertigten Handschriften (zur
mittelalterlichen Buchherstellung vgl.
Skriptorium) , aber auch die aus
der Sammeltätigkeit der Klöster erwachsenen
Bestände und nicht zuletzt Beispiele
für die hochwertigen Handschriften,
die als Stiftung oder Geschenk in die
Klöster gelangt waren, werden hier virtuell
an ihren Herkunftsort zurückgeführt.
Das Haus der Bayerischen Geschichte
ist der Bayerischen Staatsbibliothek
München zu großem Dank für die großzügige
Bereitstellung der Bildvorlagen verpflichtet.
Wolfgang Jahn
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zu den Handschriften
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Literatur:
- Hermann
Hauke, Die Bedeutung der Säkularisation
für die bayerischen Bibliotheken, in: Glanz
und Ende der alten Klöster. Säkularisation
im bayerischen Oberland 1803, hg. v. Josef
Kirmeier und Manfred Treml, München 1991
(Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte
und Kultur 21/91), S.86-97
- Lebendiges
Büchererbe. Säkularisation, Mediatisierung
und die Bayerische Staatsbibliothek, hg.
v. Cornelia Jahn und Dieter Kudorfer, München
2003 (Bayerische Staatsbibliothek. Ausstellungskataloge
74)
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